Gästehaus Krone - Bad
Soden Altenhain
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den
Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,
wenn diese vorher vereinbart wurden.
Vertragsabschluß,
-partner; Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des
Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Bei Reservierungen über
Reservierungsagenturen oder über Hotelvermittler (Internet etc.) die eine
Zimmeranzahl von fünf Zimmern übersteigt wird eine gesonderte Bestätigung
vom Hotel erforderlich, eventuelle Rückbestätigungen und Vorauszahlungen
müssen vom Kunden gegen bestätigt werden, bzw, die Vorauszahlungen zum
Stichtag bezahlt sein (Eingang des Betrages auf unserem Konto). Bei
Nichteinhaltung der Rückbestätigungspflicht durch den Kunden behält sich
das Hotel vor die gesamte Reservierung zu stornieren. Desweiteren behält
sich das Hotel vor auch bei Reservierung einzelner Zimmer eine
Vorauszahlung per Kreditkarte etc. als Garantieleistung vorzunehmen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein
Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen
mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
- Soweit das Hotel im Rahmen des Vertragsverhältnisses
Werkleistungen erbringt oder mit dem Kunden Verträge über die Lieferung
neu hergestellter Sachen abschließt, verjähren evtl. Ansprüche wegen
Mängel mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, für
alle übrigen Ansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate.
Vorstehendes gilt nicht im Falle einer Haftung des Hotels für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der
Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen beruhen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
Leistungen, Preise,
Zahlung, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten
Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies
gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an
Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß
und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
- Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden,
wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer,
der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und
das Hotel dem zustimmt.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen
7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist
berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zustellen und
unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu berechnen; die Geltendmachung
eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder
danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für
Hotelbuchungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden vom
Hotel bestimmt und können in einer gesonderten Bestätigung schriftlich
niedergelegt werden und sind dann Teil des Gastaufnahmevertrages, dies
gilt auch für Buchungen über Dritte (Reiseagenturen, Hotelvermittler,
Incomingbüro's, Internetreservierungssysteme usw.)
- Der Kunde kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen
oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Rücktritt des Kunden
(Abbestellung, Stornierung)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
nimmt.
- Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des
Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis
dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des
Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum
Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall
des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende
Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat
das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
- Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom
Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann
verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
mit oder ohne Frühstück zu zahlen.
- Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden
entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die
geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Hotels
- Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer
bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks,
gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme erhält, dass
die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen den obigen Abschnitt
"Geltungsbereich" Absatz 2 vorliegt.
- Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des
Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Gegenleistungen
des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.
- Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf
Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verhalten des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen.
Zimmerbereitstellung,
-übergabe und -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das
Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche
Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 80% des vollen Logispreises
(Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht
es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haftung des Hotels
- Die Haftung des Hotels ist, soweit es sich nicht um
wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im leistungstypischen
Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der
Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das
ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben oder einen möglichen
Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden
nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des
Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500,- sowie für Geld und Wertgegenstände
bis zu EUR 800,-. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert
von EUR 5.000,- im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden; in diesem
Fall gelten die im vorstehenden Satz angegebenen Haftungshöchstgrenzen
nicht. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
- Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde
unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder
Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB)
- Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage
oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt
wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen
oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des
Hotels.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt
ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste
werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung,
Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz,
sind ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch
den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist Frankfurt.
- Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck - und
Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt
und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand
der Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein
oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 01.Januar 2006